{"id":60,"date":"2018-08-13T10:48:18","date_gmt":"2018-08-13T08:48:18","guid":{"rendered":"https:\/\/indorf.bs-ware.de\/?page_id=60"},"modified":"2019-04-14T19:57:38","modified_gmt":"2019-04-14T17:57:38","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/indorf.bs-ware.de\/?page_id=60","title":{"rendered":"Satzung des Indorfner Backh\u00e4uslverein e.V."},"content":{"rendered":"<h3><span style=\"color: #800000;\"><strong>\u00a7 1 &nbsp;Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/span><\/h3>\n<ol>\n<li>Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eIndorfner Backh\u00e4uslverein e.V.\u201c<\/li>\n<li>Er hat seinen Sitz im Ortsteil Indorf, Stadt Erding und soll in das Vereinsregister eingetragen werden.<\/li>\n<li>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr<br \/>\n<hr>\n<\/li>\n<\/ol>\n<h3><span style=\"color: #800000;\"><strong>\u00a7 2 &nbsp;Vereinszweck<\/strong><\/span><\/h3>\n<ol>\n<li>Vereinszweck ist die F\u00f6rderung der Heimatpflege und der Heimatkunde, insbesondere dem erhalten der b\u00e4uerlichen Brotbackkultur und -techniken, der Bewahrung alter b\u00e4uerlicher Brotbackofengeb\u00e4uden und Ausr\u00fcstungsgegenst\u00e4nden und alter Brotbackrezepten.<br \/>\nIm Detail:&nbsp;&nbsp;&nbsp;<\/p>\n<table>\n<tbody>\n<tr>\n<td>*<\/td>\n<td>Sammeln alter traditioneller b\u00e4uerlicher Brotbackrezepte bei alteingesessenen Geh\u00f6ften und Heimatvereinen.<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>*<\/td>\n<td>Erlernen und bewahren der alten Backtechniken durch die Mitglieder bei noch praktizierenden B\u00e4uerinnen.<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>*<\/td>\n<td>Errichtung eines Brotbackofens in Indorf nach alten Vorlagen unter Verwendung historischer Baumaterialien.<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>*<\/td>\n<td>Sammeln und Ausstellen von historischen Backger\u00e4tschaften, alter Baupl\u00e4ne und Fotos von Brotback\u00f6fen unterschiedlichster Auspr\u00e4gung.<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>*<\/td>\n<td>Backvorf\u00fchrungen mit traditionellen Zutaten im historischen Backhaus und n\u00e4herbringen der althergebrachten Brotbacktechniken f\u00fcr Interessierte, insbesondere f\u00fcr Kinderg\u00e4rten, Schulklassen und Ferienprogramme.<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<\/li>\n<li>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke des Abschnittes \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung (AO 1977).<\/li>\n<li>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/li>\n<li>Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Peron durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fcnstigungen beg\u00fcnstigt werden. Eine \u00c4nderung im Status der Gemeinn\u00fctzigkeit zeigt der Verein unverz\u00fcglich dem Finanzamt f\u00fcr K\u00f6rperschaften an.<br \/>\n<hr>\n<\/li>\n<\/ol>\n<h3><span style=\"color: #800000;\"><strong>\u00a7 3 &nbsp;Erwerb der Mitgliedschaft<\/strong><\/span><\/h3>\n<ol>\n<li>Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche Person werden.<\/li>\n<li>\u00dcber den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Der Aufnahmeantrag Minderj\u00e4hriger bedarf der Unterschrift des gesetzlichen Vertreters.<br \/>\n<hr>\n<\/li>\n<\/ol>\n<h3><span style=\"color: #800000;\"><strong>\u00a7 4 &nbsp;Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><\/span><\/h3>\n<ol>\n<li>Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Ausschluss oder Streichung der Mitgliedschaft.<\/li>\n<li>Der Austritt ist dem Vorstand gegen\u00fcber schriftlich zu erkl\u00e4ren. Der Austritt ist unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Schluss eines Gesch\u00e4ftsjahres zul\u00e4ssig.<\/li>\n<li>Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Satzung oder die Interessen des Vereins verst\u00f6\u00dft. \u00dcber den Ausschluss entscheidet&nbsp; auf Antrag des Vorstandes die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von \u00be (drei Viertel) der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Vor dem Beschluss \u00fcber den Ausschluss ist dem Betroffenen Gelegenheit zur \u00c4u\u00dferung zu geben. Der Beschluss des Ausschlusses ist dem Betroffenen durch den Vorstand bekanntzugeben.<\/li>\n<li>Eine Streichung der Mitgliedschaft ist zul\u00e4ssig, wenn das Mitglied trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung durch den Vorstand mit der Zahlung der Beitr\u00e4ge im R\u00fcckstand ist. Die Streichung kann durch den Vorstand erst beschlossen werden, wenn seit der Absendung des zweiten Mahnschreibens, das einen Hinweis auf die Streichung zu enthalten hat, drei Monate vergangen sind.<br \/>\n<hr>\n<\/li>\n<\/ol>\n<h3><span style=\"color: #800000;\"><strong>\u00a7 5 &nbsp;Beitr\u00e4ge und Spenden<\/strong><\/span><\/h3>\n<ol>\n<li>Von den Mitgliedern werden derzeit keine Beitr\u00e4ge erhoben. Die H\u00f6he des Beitrages sowie dessen F\u00e4lligkeit werden von der Mitgliederversammlung bestimmt. Durch die Mitgliederversammlung k\u00f6nnen auch sonstige Leistungen beschlossen werden, die von den Mitgliedern zu erbringen sind.<\/li>\n<li>Beitr\u00e4ge sind keine Spenden.<br \/>\n<hr>\n<\/li>\n<\/ol>\n<h3><span style=\"color: #800000;\"><strong>\u00a7 6 &nbsp;Organe des Verein<\/strong><\/span><\/h3>\n<ol>\n<li>Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.<br \/>\n<hr>\n<\/li>\n<\/ol>\n<h3><span style=\"color: #800000;\"><strong>\u00a7 7 &nbsp;Vorstand<\/strong><\/span><\/h3>\n<ol>\n<li>Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftf\u00fchrer, dem stellvertretenden Schriftf\u00fchrer, dem Kassier und dem stellvertretenden Kassier.<\/li>\n<li>Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von f\u00fcnf Jahren gew\u00e4hlt. Er bleibt jedoch bis zur satzungsgem\u00e4\u00dfen Neuwahl des Vorstandes im Amt.<\/li>\n<li>Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vor Ablauf seiner Amtsperiode aus, ist der verbleibende Vorstand berechtigt, f\u00fcr den Rest der Amtszeit ein neues Vorstandsmitglied hinzuzuw\u00e4hlen, welches das Amt kommissarisch weiterf\u00fchrt (Recht auf Selbsterg\u00e4nzung).<\/li>\n<li>W\u00e4hlbar sind nur Vereinsmitglieder die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Verschiedene Vorstands\u00e4mter k\u00f6nnen nicht in einer Person vereinigt werden.<\/li>\n<li>Dem Vorstand obliegt neben der Vertretung des Vereins die Wahrnehmung der Vereinsgemeinschaft nach Ma\u00dfgabe der Satzung und der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung.<br \/>\n<hr>\n<\/li>\n<\/ol>\n<h3><span style=\"color: #800000;\"><strong>\u00a7 8 &nbsp;Zust\u00e4ndigkeit des Vorstandes<\/strong><\/span><\/h3>\n<ol>\n<li>Der Vorstand ist f\u00fcr alle Angelegenheiten des Vereins zust\u00e4ndig, die nicht durch diese Satzung anderen Vereinsorganen vorbehalten sind. Er hat vor allem folgende Aufgaben:<\/li>\n<li>Vorbereitung der Mitgliederversammlung und Aufstellung der Tagesordnung,<\/li>\n<li>Einberufung der Mitgliederversammlung,<\/li>\n<li>Vollzug der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung,<\/li>\n<li>Verwaltung des Vereinsverm\u00f6gens,<\/li>\n<li>Erstellung des Jahrer- und Kassenberichts,<\/li>\n<li>Beschlussfassung \u00fcber Aufnahme und den Ausschluss von Vereinsmitgliedern.<\/li>\n<li>Der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende vertreten den Verein jeweils einzeln.<br \/>\n<hr>\n<\/li>\n<\/ol>\n<h3><span style=\"color: #800000;\"><strong>\u00a7 9 &nbsp;Kassenf\u00fchrung<\/strong><\/span><\/h3>\n<ol>\n<li>Die zur Erreichung des Vereinszweckes notwendigen Mittel werden in erster Linie aus Beitr\u00e4gen und Spenden aufgebracht.<\/li>\n<li>Der Kassenwart hat \u00fcber die Kassengesch\u00e4fte Buch zu f\u00fchren und eine Jahresrechnung zu erstellen. Zahlungen d\u00fcrfen nur aufgrund von Auszahlungsanordnungen des Vorsitzenden oder &#8211; bei dessen Verhinderung &#8211; des stellvertretenden Vorsitzenden geleistet werden.<\/li>\n<li>Die Jahresrechnung ist von zwei Kassenpr\u00fcfern, die jeweils auf f\u00fcnf Jahre gew\u00e4hlt werden, zu pr\u00fcfen. Sie ist der Mitgliederversammlung zur Genehmigung vorzulegen.<br \/>\n<hr>\n<\/li>\n<\/ol>\n<h3><span style=\"color: #800000;\"><strong>\u00a7 10 &nbsp;Mitgliederversammlung<\/strong><\/span><\/h3>\n<ol>\n<li>Die Mitgliederversammlung findet j\u00e4hrlich statt. Sie ist ferner einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse gebietet oder ein F\u00fcnftel der Vereinsmitglieder dies schriftlich und unter Angabe von Gr\u00fcnden vom Vorstand verlangt.<\/li>\n<li>Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand schriftlich unter Angebe von Ort und Termin mindestens zwei Wochen vor der Versammlung einzuberufen. Mit der Einberufung ist gleichzeitig die Tagesordnung mitzuteilen.<\/li>\n<li>Soweit die Satzung nichts anderes bestimmt ist jede ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung beschlussf\u00e4hig.<\/li>\n<li>Bei Beschl\u00fcssen und Wahlen entscheidet, soweit die Satzung nichts anderes vorschreibt, die einfache Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Zu einem Beschluss der eine \u00c4nderung der Satzung enth\u00e4lt, ist eine Mehrheit von \u00be (drei Viertel) der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erforderlich. Die \u00c4nderung des Vereinszwecks bedarf der Zustimmung von \u00be (drei Viertel) der stimmberechtigten Vereinsmitglieder.<\/li>\n<li>Die Art der Abstimmung wird durch den Versammlungsleiter festgelegt. Eine schriftliche Abstimmung hat jedoch zu erfolgen wenn ein Drittel der erschienen Mitglieder dies beantragt.<\/li>\n<li>\u00dcber die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fertigen, das durch den Versammlungsleiter und den Protokollf\u00fchrer zu unterschreiben ist.<br \/>\n<hr>\n<\/li>\n<\/ol>\n<h3><span style=\"color: #800000;\"><strong>\u00a7 11 &nbsp;Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><\/span><\/h3>\n<ol>\n<li>Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgel\u00f6st werden, soweit diese Versammlung eigens zu diesem Zweck einberufen worden ist.<\/li>\n<li>Zur Aufl\u00f6sung des Vereins ist die Mehrheit von 4\/5 (vier F\u00fcnftel) der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erforderlich.<\/li>\n<li>Die Liquidation erfolgt durch die zum Zeitpunkt der Aufl\u00f6sung amtierenden Vorstandsmitglieder.<\/li>\n<li>Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen Zwecks f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an das Bauernhausmuseum des Landkreises Erding, der das Verm\u00f6gen unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden hat.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: right;\">Indorf, den 08.08.2012<\/p>\n<hr>\n<h5 style=\"text-align: center;\"><span style=\"color: #800000;\"><a style=\"color: #800000;\" href=\"https:\/\/indorf.bs-ware.de\/wp-content\/uploads\/2018\/08\/Satzung.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Download als PDF<\/a><\/span><\/h5>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7 1 &nbsp;Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eIndorfner Backh\u00e4uslverein e.V.\u201c Er hat seinen Sitz im Ortsteil Indorf, Stadt Erding und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 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